AGBs

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Soweit zwischen den Parteien individualvertraglich schriftlich nichts anderes vereinbart ist, werden folgende allgemeine Geschäftsbedingungen Gegenstand des Vertrages:

1. Der Übersetzervertrag kommt erst durch Erteilung eines schriftlichen Auftrages zustande, nachdem zuvor ein verbindliches Angebot seitens des Übersetzungsbüros abgegeben wurde. Nebenabreden bedürfen der Schriftform.

2. Sämtliche Übersetzungen werden bestmöglich in der allgemein üblichen Fachterminologie gefertigt. Sofern kein besonderer schriftlicher Hinweis in Bezug auf spezielle stilistische Ausarbeitungen erteilt wird oder spezielle Unterlagen mitgegeben werden, übersetzen wir die Texte und Fachausdrücke in der allgemein üblichen Fassung.

3. Die Vergütung der Übersetzungen richtet sich nach der zum Zeitpunkt der Auftragserteilung gültigen Preisliste des Übersetzungsbüros, die jederzeit beim Übersetzungsbüro oder auf deren Homepage www.schliesser-translations.de eingesehen werden kann und auf Wunsch übermittelt wird. Die Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen MwSt. Die Übersetzungshonorare werden nach Zeilen berechnet. Die Zeilenzahl wird in der Ausgangsprache der Übersetzung ermittelt. Eine Normzeile besteht aus 55 Anschlägen einschließlich Leerzeichen. Die Ermittlung der Zeilenzahl erfolgt mithilfe eines Zählprogramms. In Einzelfällen in Abhängigkeit vom Datenformat wird ein gesondertes Honorar vereinbart.

4. Soweit zwischen den Parteien schriftlich nichts anderes vereinbart ist, wird für Kleinaufträge ein Mindesthonorar laut Preisliste berechnet.

5. Für Eilaufträge werden entsprechende Zuschläge berechnet. Wochenend- u. Feiertagsaufträge, deren Bearbeitung ausschließlich über das Wochenende bzw. über Feiertage erfolgt, werden entsprechend gegen angemessenen Aufschlag ausgeführt.

6. Die Übersetzung wird nach Fertigstellung auf dem vereinbarten Weg (Post, Kurier, e-Mail) an den Auftraggeber gesandt. Das Versandrisiko trägt der Auftraggeber.

7. Für erbrachte Leistungen wird dem Auftraggeber eine Rechnung gestellt. Die Zahlung wird binnen 14 Tagen ab Rechnungsdatum fällig. Bei Großaufträgen können Abschlagszahlungen vereinbart werden, die in vereinbarten Abständen nach Lieferung der erbrachten Leistungen fällig werden. Die weitere Bearbeitung des Auftrages ist von der Begleichung der Abschlagszahlung abhängig.

8. Das Übersetzungsbüro ist berechtigt, sich zur Erbringung der beauftragten Leistung sachkundiger Dritter (Erfüllungsgehilfen) zu bedienen.

9. Der Auftraggeber ist gehalten, die Übersetzung nach Erhalt zu überprüfen. Sollte eine Übersetzung einen offensichtlichen Mangel aufweisen, so ist dies innerhalb von 14 Tagen nach Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Bei terminlich gebundenen Übersetzungen muss die Anzeige innerhalb von 24 Stunden beim Übersetzungsbüro eingehen. Nicht offensichtliche Mängel sind innerhalb eines Jahres anzuzeigen. Ansonsten gilt die Übersetzung als mangelfrei und genehmigt. Ist eine spezielle Übersetzungsform (besondere Ausgestaltung) nicht vereinbart, so ist eine Übersetzung geschuldet, die dem allgemein üblichen Standard entspricht. Spezielle Leistungswünsche stellen dann keinen Mangel dar. Ist ein Mangel auf eine fehlerhafte oder unvollständige Information durch den Auftraggeber oder durch einen fehlerhaften Originaltext zurückzuführen, so haftet das Übersetzungsbüro hierfür nicht. Eine Haftung für weitere Schäden ist ausgeschlossen, soweit dem Übersetzungsbüro bzw. dessen Erfüllungsgehilfen nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann. Das Übersetzungsbüro hat grundsätzlich das Recht, den Mangel zu beseitigen (Nacherfüllung). Der Auftraggeber hat Anspruch auf mangelfreie Neuübersetzung. Scheitert die Mängelbeseitigung, so kann der Auftraggeber mindern oder vom Vertrag zurücktreten. Wird dem Übersetzungsbüro die Möglichkeit der Mängelbeseitigung, insbesondere infolge Nichtbeachtens der Anzeigepflichten nicht gewährt, so kann der Auftraggeber weitere Ansprüche nicht geltend machen. Die Gewährleistungsansprüche gem. § 634 BGB verjähren innerhalb eines Jahres, beginnend mit der Abnahme der Übersetzung. Tritt der Auftraggeber vom Vertrag zurück, ohne gesetzlich oder vertraglich hierzu berechtigt zu sein, so werden ihm die tatsächlich bereits entstandenen Kosten vom Übersetzungsbüro in Rechnung gestellt. Nachträgliche Änderungswünsche, die nicht auf einen Fehler des Übersetzungsbüros zurückzuführen sind, werden gesondert abgerechnet. Hierzu wird der gemäß Preisliste festgesetzte Zeilenpreis zugrunde gelegt.

10. Korrekturlesungen von durch Dritte angefertigten Übersetzungen werden nach Zeitaufwand (Stundensatz) abgerechnet (siehe Preisliste auf der Homepage). Für Eilaufträge werden entsprechende Zuschläge berechnet. Wochenend- u. Feiertagsaufträge, deren Bearbeitung ausschließlich über das Wochenende bzw. über Feiertage erfolgt, werden entsprechend gegen angemessenen Aufschlag ausgeführt. Korrekturlesungen durch Dritte entbinden das Übersetzungsbüro von der Gewährleistung.

11. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Geschäftssitz des Übersetzungsbüros.

12. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

Unsere Expertise

Wir sind Ihr professioneller Partner für Übersetzungen technischer Dokumente von der deutschen in die englische Sprache.

 

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Übersetzungsbüro

Schliesser Technical Translations
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73760 Ostfildern
Deutschland

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